Heinrich von Behr und NN. von Wettbergen

verheiratet


Ehemann:   Heinrich von Behr

Vater: Ulrich von Behr
Mutter: NN. von Clüver
Andere Partner: Hyske von Frese


"Stammvater der älteren Linie in Deutschland";, 1443 erste Erwähnung in Urkunde;, 1464 erhält er von Thieß Lakemann Eigentumsbriefe über Land zu Hußlem; Zeugen: Burgmänner Herrmann Honstedt und Wulfert Tornen;, 1470 bekommt er von Herzog Otto von Braunschweig die Erlaubnis, das Schloß Stellichte vom Bischof zu Verden einzulösen; die Herzöge von Braunschweig hatten es 1428 an den Bischof zu Verden verpfändet, da sie Geld brauchten; 1471 kommt es zur feierlichen Übergabe des Schlosses; das Schloß war stark befestigt, von einem Wassergraben umgeben und hatte eine breite Vormauer., Ebenfalls 1470 erwarb Heinrich von denen von Spade den Zehnthof zu Hülsingen, diese hatten den Hof 1377 von den Gebrüdern Clencock erworben;, 1475 erhielt er vom Bischof Heinrich von Minden die Erlaubnis, in Stellichte einen tragbaren Altar zu errichten;, 1476 hatte Heinrich Streit mit dem Ritter Dietrich von Mandelsloh wegen eines Hofes zu Brase; die Äbtissin von Wunstorf, Walburgis Gräfin von Spiegelberg, sprach den Hof denen von Behr zu, womit Dietrich von Mandelsloh nicht einverstanden war und einen Prozeß anstrengte; erst 1509 wurde der Streit durch ein Urteil des Herzogs Heinrich zugunsten der Behren entschieden;, 1477 versetzte er einen Hof zu Ninndorf an die Kirche zu Visselhövede; er nennt sich hier Ulrichs Sohn;, 1479 erhielt er dann vom Bischof zu Verden die Erlaubnis, eine Kapelle zu erbauen; das er für diese Kapelle die Erlaubnis des Bischofs zu Verden benötigte und nicht die des Bischofs zu Minden, lag daran, daß der Bach bei Stellichte, die Lehre od. Lerne, die Grenze zwischen dem Stift Verden und dem Stift Minden war; so lag nun das Dorf und das Schloß auf der Seite Mindens, während die Kapelle auf der anderen Seite des Baches errichtet werden sollte; auch der damalige Pfarrer zu Visselhövede, Hermann von Walsede, gab seine Einwilligung zu der Errichtung;, 1483 vertrug er sich wieder mit seinem Bruder Johann wegen des mütterlichen Nachlasses und anderer Streitigkeiten;, 1489 tauschte er mit Johann von der Kettenburg einen Hof zu Stellichte gegen einen zu Lymer, er wollte keine fremden Mitherren in seinem Dorf mehr haben; dies ist die letzte Urkunde, in der er erwähnt wird, bereits 1492 erscheinen seine Söhne alleine, so daß er gestorben sein muß;, Seine Gemahlin soll eine von Wettbergen gewesen sein, so die Familiengeschichte;, Er hatte vier Söhne: Ulrich, Werner, Paul, Wilken;


Ehefrau:   NN. von Wettbergen

Vater:  
Mutter:  


Q.: T11, 402


Mann  Kind 1:   Ulrich von Behr

Partner: NN. von Ahlden
Kinder: Dietrich von Behr, Heinrich von Behr

Beruf: Landdrost, Großvogt
Herr auf Stellichte, Hoya, Häuslingen;, 1491 leiht er für sich und seine Brüder Geld von der Kirche in Visselhövede;, 1493 erteilt ihm die Äbtissin zu Wunstorf, Walburgis Gräfin von Spiegelberg, einen Lehnsbrief über die Güter zu Brase; im gleichen Jahr erhält er auch eine neue Belehnung über das Schloß Stellichte samt Zubehör;, 1496 erwirbt er von den Gebrüdern Otto und Herbordt von Ahlden zwei Meierhöfe zu Campen und 1500 nochmal einen Hof zu Fulle;, Ebenso wie sein Vater, waren auch er und seine Brüder bemüht, fremde Gutsherren aus dem Dorf Stellichte zu entfernen. Unter den fremden Gutsherren waren hauptsächlich die von Schlepegrell, welche von Alters her dort Besitzungen hatten. So kauften die Gebrüder Ulrich, Wilken, Werner und Paul Behr von Geverd Schlepegrell 1499 deren Anteile an den Gütern in Stellichte ab, die dieser 1490 von seinem Vetter Johann und seinem Bruder Otto erworben hatte., 1501 schlichtete der Herzog Heinrich von Braunschweig einen Streit um eine Wiese bei Rethem an der Aller, das Schlut genannt, zwischen den Gebrüdern Behr und Jürgen von Bülow zugunsten derer von Behr;, 1505 tauschten Ulrich und Werner den halben Zehnten zu Stellichte von Gerhard von Ahlden gegen ihren Hof zu Böhme ein;, 1508 kauft Ulrich einen Hof zu Harling für 75 Rfl. und erhält die Belehnung darüber vom Herzog Heinrich dem Jüngeren; der Herzog nennt ihn in der Urkunde als seinen Vogt zu Celle; hieraus ergibt sich, das er Großvogt zu Celle gewesen ist, eine Würde, die in der Folge auch seinen Nachkommen zuteil wurde; im Jahr 1509 wird er vom Herzog sogar zum seinem Rat befördert;, 1511 erhält er die Belehnung über ein Viertel des Holze bei Soltau;, 1512 verkauft ihm Curt von Mandelsloh den Zehnten zu Oerpke für 150 Rfl.; in dieser Urkunde wird Ulrich als Drost zu Hoya bezeichnet;, 1513 erwarb er für 221 Gfl. von Orthgieß von Wechelde ein Burglehen zu Hoya;, 1514 fügt er den halben Zehnten zu Kolle für 200 RGfl. von den Gebrüdern Johann und Geverd Klenke und 1515 von Johann Clüver dessen Höfe zu Hassel, zu Wechelde und zu Dedendorf seinem Besitz hinzu;, 1515 wurde er Landdrost von Hoya. Dieses Drostenamt war kein Erbamt, sondern wurde vom Landesherrn nach Gutdünken vergeben. Es bestand in der Oberaufsicht über alle Beamten und über jedwede Obrigkeit im Lande. Der Inhaber dieses Amtes war Vorsitzender in allen Land-, Hof- und Holzgerichten. Es blieb Adeligen vorbehalten als besonderes Privileg dieses Standes., Nach Anzeige des Copialbuchs in Stellichte erwarb Ulrich 1519 den Zehnten zu Wietze von Geverd Klenke, Cordes Sohn, für 300 Rfl.;, 1521 wohnt er neben anderen vom Adel des Stifts Verden dem Holzgrefen- und Erberengerichte zu Dörverden bei;, Nach diesem Jahr ist er in keiner Urkunde mehr verzeichnet und 1526 erfolgt eine neue Belehnung durch die Herzöge Otto und Ernst dem Bekenner zugunsten seines Sohnes Diedrich; in dieser Zeit wird er gestorben sein; die Familiennachrichten geben als Jahr 1525 an; er hinterlies eine Schuldenlast von 4000 Goldgulden.


Mann  Kind 2:   Wilken von Behr

Partner:
Kinder:


Er wird lediglich 1499 in zwei Urkunden erwähnt;


Mann  Kind 3:   Werner von Behr

Partner:
Kinder:


urkdl. 1499-1533;, 1521 wohnt er dem Holz- und Erberengerichte zu Dörverden bei;, 1533 erhält er die Belehnung über Stellichte vom Herzog Ernst;, 1555 soll er laut Familiennachricht ohne männliche Erben gestorben sein;


Mann  Kind 4:   Paul von Behr

+:  
Partner:
Kinder:

Beruf: Domherr
Doktor juris; Domherr zu Bremen und Offizieller des Erzbischofs; urkdl. ab 1499;, 1519 erteilt der als Gesandter des Erzbischofs von Bremen dem Grafen Johann von Oldenburg die Erlaubnis, die seit 200 Jahren wüst gelegene Kirche zu Strukhausen wieder aufzubauen;, 1523 nahm er Wildeshausen wieder für das Stift Bremen in Besitz, das vorher an Wilhelm von dem Bussche verpfändet war;, 1540 schlichtete er als Kantor am Dom zu Bremen einen Streit zwischen dem Kloster Osterholtz auf der einen Seite und Segeband von der Hude und Ulrich Clüver auf der anderen; es ging um ein Stück Land, welches Eichhorst genannt wurde;, 1556 beerdigt in der Domkirche zu Bremen; Grabinschrift: "Anno 1556 die 19. Octobr. obiit Reverendus ac Clarissimus Vir, Dominus Paulus Baere, Doctor, Senior et Cantor Ecclesiae Bremensis."