Johann Alhard Roischenbusch Mann

Kommentar: 1533 wird er als Vormund von Curt Ro. bezeichnet, dessen verstorbener Vater der , Colonus des Roschenbuschhofs gewesen ist., Seine Bezeichnung als "anderer Sohn" kann sich nur auf den Vater des verstorbenen , Colonus Curt beziehen, nicht auf den Colonus Curt selber. Sein Sohn Curt hat den Hof, geerbt - unter der Prämisse, daß immer der älteste Sohn erbt - müßte Johann Alhard,, wäre er also ein Sohn vom verstorbenen Curt, jünger sein als der "unmündige Curt",, um den es in der Urk. vom 4.10.1533 geht. Er könnte dann jedoch schwerlich dessen, Vormund sein. Weiteres Indiz für die Annahme der Bruderschaft zum verstorbenen , Curt ist die allgemeine Praxis damals, immer die Onkel des Weisen, soweit vorhanden,, als Vormund einzusetzen.

Johann Alhard's Herkunft

Eltern: Stamm Roischenbusch
Geschwister: Curt Roischenbusch, Johann Roischenbusch