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JOIST RUSCHENBUSCH
1560
wird Joist Ruschenbusch als wohnhaft in der St. Nicolei-Bauernschaft
von Lemgo im
Bürgerbuch erwähnt.
Er ist als zwölfter Bürger aufgeführt,
wird also bereits dort gewohnt haben, als das Buch in
dem Jahr angelegt wurde.
Lemgo war in sechs Bauerschaften
aufgeteilt. Sie bestanden aus den nord-südlichen
Querverbindingen. Das niederdeutsche Wort "Burscap"
bedeutet Wohnbezirk. Diese Bauernschaften waren Verwaltungsbezirke,
die durch ihre Vorsteher, die "Bauermeister",
im Rat vertreten waren.
Er ist 1565 Mitglied des Gerichts (Dingphichter) und Bevollmächtigter.
1567 wird von ihm gesagt, er "wießet op
Erkenntniß des Rathes for Recht".
Ein damaliges Gericht (Gogericht) bestand aus
einem Richter (Gografen) und mehreren Schöffen
(scabini). Die Aufgabe des Richters war es, das
Verfahren zu eröffnen, zu leiten und das Urteil zu
verkünden. Er verkündete aber nur das Urteil,
die wirkliche Entscheidung über den Rechtsstreit
lag bei den Schöffen. Sie bestanden aus den vornehmen,
angesehenen und freien Männern der Stadt, die die
althergebrachten Sitten und Gebräuche kannten.
In der Liste der "Ugkommenden Zinsen der Koopmanns"
(Kaufmannsgilde) ist in den Jahren 1572-77 aufgeführt:
"Joibst Ruissckenbuische, Niggestadt, zahlt 1
Daler für Niessbrauch einer Einrichtung der Gilde".
Danach ist er von Beruf Kaufmann gewesen und wird um 1577
gestorben sein.
Möglich ist, daß er ein Sohn des Johann Roschenbusch
in Herford war, der dort 1533 in der Löderstraße
wohnte. In den nachfolgenden Generationen taucht der Vorname
Johann bei den Söhnen immer wieder auf. Ein
Nachweis dafür gibt es aber nicht.
Sohn
des Joist ist JOHANN.
HENRICH RUSCHENBUSCH
1560
wird Henrich Ruschenbusch als wohnhaft in der St. Marien-Bauernschaft
im Bürgerbuch von Lemgo erwähnt. Auch er hat
bereits vorher dort gewohnt und ist nicht erst 1560 dort
zuzuzogen.
Bürger
konnte jeder werden, der sich ein Jahr und einen Tag lang
unangefochten in der Stadt aufgehalten hatte. Mit dem
Erwerb der Bürgerschaft war er nur noch dem Gericht
in der Stadt Lemgo unterworfen, nicht mehr dem seines
ehemaligen Grundherren. Dieses Privileg bekam die Stadt
Lemgo in 14. Jh. von Simon I. zur Lippe zuerkannt.
Seinen Sohn nannte er ebenfalls wieder Henrich.
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