Ahnenforschung in Preussen & Lippe

 
Ruschenbusch
 

 


Generation No. 1

JOIST RUSCHENBUSCH

Rathaus mit Türmen der Nicoleikirche1560 wird Joist Ruschenbusch als wohnhaft in der St. Nicolei-Bauernschaft von Lemgo im Bürgerbuch erwähnt. Er ist als zwölfter Bürger aufgeführt, wird also bereits dort gewohnt haben, als das Buch in dem Jahr angelegt wurde.
Lemgo war in sechs Bauerschaften aufgeteilt. Sie bestanden aus den nord-südlichen Querverbindingen. Das niederdeutsche Wort "Burscap" bedeutet Wohnbezirk. Diese Bauernschaften waren Verwaltungsbezirke, die durch ihre Vorsteher, die "Bauermeister", im Rat vertreten waren.

Er ist 1565 Mitglied des Gerichts (Dingphichter) und Bevollmächtigter. 1567 wird von ihm gesagt, er "wießet op Erkenntniß des Rathes for Recht".
Ein damaliges Gericht (Gogericht) bestand aus einem Richter (Gografen) und mehreren Schöffen (scabini). Die Aufgabe des Richters war es, das Verfahren zu eröffnen, zu leiten und das Urteil zu verkünden. Er verkündete aber nur das Urteil, die wirkliche Entscheidung über den Rechtsstreit lag bei den Schöffen. Sie bestanden aus den vornehmen, angesehenen und freien Männern der Stadt, die die althergebrachten Sitten und Gebräuche kannten.

In der Liste der "Ugkommenden Zinsen der Koopmanns" (Kaufmannsgilde) ist in den Jahren 1572-77 aufgeführt: "Joibst Ruissckenbuische, Niggestadt, zahlt 1 Daler für Niessbrauch einer Einrichtung der Gilde". Danach ist er von Beruf Kaufmann gewesen und wird um 1577 gestorben sein.

Möglich ist, daß er ein Sohn des Johann Roschenbusch in Herford war, der dort 1533 in der Löderstraße wohnte. In den nachfolgenden Generationen taucht der Vorname Johann bei den Söhnen immer wieder auf.
Ein Nachweis dafür gibt es aber nicht.

Sohn des Joist ist JOHANN.

 

 

HENRICH RUSCHENBUSCH

Marienkirche1560 wird Henrich Ruschenbusch als wohnhaft in der St. Marien-Bauernschaft im Bürgerbuch von Lemgo erwähnt. Auch er hat bereits vorher dort gewohnt und ist nicht erst 1560 dort zuzuzogen.
Bürger konnte jeder werden, der sich ein Jahr und einen Tag lang unangefochten in der Stadt aufgehalten hatte. Mit dem Erwerb der Bürgerschaft war er nur noch dem Gericht in der Stadt Lemgo unterworfen, nicht mehr dem seines ehemaligen Grundherren. Dieses Privileg bekam die Stadt Lemgo in 14. Jh. von Simon I. zur Lippe zuerkannt.

Seinen Sohn nannte er ebenfalls wieder Henrich.

 

 


 
 


Also hat Gott die Welt geliebt,
dass er seinen
eingeborenen Sohn gab,
auf dass alle,
die an ihn glauben,
nicht verloren werden,
sondern das ewige Leben haben.
Joh. 3,16





Wer mich bekennt
vor den Menschen,
den will ich bekennen
vor meinem himmlichen Vater.
Matth. 10,32





Von guten Mächten
wunderbar geborgen
erwarten wir getrost,
was kommen mag.
Gott ist mit uns am
Abend und am Morgen
und ganz gewiss
an jedem neuen Tag.
Dietrich Bonhoeffer








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