Generation No. 4
Johann
Ruschenbusch
In
den KB´er von Hameln, die 1623 einsetzen, ist seine
Geburt (um 1640) nicht vermerkt. Er ist also auswärts
geboren. Es lässt sich vermuten, dass er kurz vor
1637 geboren und 1637 mit seinen Eltern nach Hameln gekommen
ist. Er wäre also zum Zeitpunkt der Trauung etwa
31 Jahre alt gewesen, während seine Frau 27 Jahre
alt war.
Er heiratet 16.07.1667 in Hameln (St. Bonif.) die Margarethe
Elisabeth Amelung. Geboren 1639 in Hameln (St.
Nic.) ist sie die Tochter von Autor Amelung (* etwa 1615)
– darauf deutet der Vorname des 2. Kindes von Johann,
und nicht der Bruder von Autor namens Moritz (* etwa 1617;
1642 Geburt einer Tochter namens Marie Elisabeth).
Er
bewohnt das Haus Nr. 583, heute Kupferschmiedestr. 4.
1666 gewinnt er für sich und 1667 oder 1669 für
seine Frau das Braurecht. Im Bürgerbuch „De
Brade“ heisst es: „Marie Elisabeth Amelung,
Johann Rauschenbuschs Ehefrau gewann die Braugilde - 28.06.1667“
(Juni ist aber falsch, da sie erst 16. Juli 1667 heirateten).
In der Liste der Bürger der Stadt Hameln vom 20.05.1661
(St.Arch. Hann. Sign.Hann.93.44 Nr. 1984) wird er als
Johann Rauschenbusch erwähnt.
In der Kopfsteuerliste vom 30.05.1675 (St.Arch.Hann. Sign.
Cal.Br. 19 Nr. 1033) heisst es: „ Brauer und Kupferschmied
Johann Rauschenbusch (2 Taler), Frau (12 Groschen), 1
Geselle (1 Taler), 1 Junge (9 Gr.), 1 Magd (12 Gr.)“.
In der Kopfsteuerliste vom 14.09.1678 (Sign. Cal.Br. 19
Nr. 1044): „Brauer und Kupferschmied Johann Rauschenbusch
(2 Taler), Frau (12 Gr.), 1 Junge (9 Gr.), 1 Magd (12
Gr.)“.
Und in der Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer
Calenberg-Göttingen und Grubenhagen von 1689 für
die Türkensteuer (gedruckt Cal.Br. 19) heisst es:
„Witwe des Kupferschmied und Brauer Johann Ruschenbusch
(54 J.) und Sohn Johann Jost (22 J.), Autor (14 J.) und
Magd Catharine Lücke (22. J.) 3 Taler bzw. 1 T. bzw.
9 Gr. Bzw. 12 Gr.“
Demnach ist die Familie des Brauers verhältnismässig
wohlhabend. Das erklärt auch, weshalb der Sohn Wilhelm
Bernhard erst in Hameln die Lateinschule und dann ab 1698
in Jena die Universität besuchen kann.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Steuer befreit. Daher
fehlt der 3. Sohn Wilhelm Bernhard, der zu dieser Zeit
erst elf Jahre alt ist.
Aber alle Altersangaben sind falsch. Die Witwe R. ist
nicht 54, sondern erst 50, Johann Jobst nicht 22, sondern
erst 20, Autor nicht 14, sondern 18 Jahre alt. Heutzutage
haben wir eine Geburtsurkunde, einen Reisepass, einen
Personalausweiss und einen Führerschein, in all diesen
Papieren steht unser Geburtsdatum. Kein Wunder, dass wir
es so gut kennen. Anders war es noch vor 200 Jahren. Altersangaben
aus der Zeit vor 1800 sind sehr häufig ungenau.
Johann
starb zwischen 1678 (Geburt des Kindes Nr. 4) und 1689,
in welchem Jahr seine Frau Witwe ist. Margarethe zwischen
1689 und 1703. Im KB St. Bonif. fehlen um 1689 fast alle
Einträge. Vermutlich ist sie um diese Zeit gestorben.
Kinder, alle geboren in Hameln (St. Bonif.):
1) ~ 08.04. 1669 Johann
Jobst; Pate: der eigene Großvater. KB zum Vater:
„M. Johann Rauschenbusch“.
2) ~ 06.10.1671 Autor;
Pate: der Großvater mütterlicherseits; KB zum
Vater: „M. Johann Ruschenbusch“
3) ~ 16.01.1674 Margarete; KB zum Vater:
„M. Johann Ruschenbusch“; + 29.10.1674 KB:
„Johann Ru. Kupferschmied ein Kind begraben“.
4) ~ 04.01. 1678 Wilhelm
Bernhard; KB zum Vater: „Johann Ruschenbusch
Kupferschmied".
JÜRGEN
RUSCHENBUSCH
Jürgen
Ruschenbusch wurde in Lemgo geboren.Beim Tode seines Vaters
Eggert 1626 wird er als "unmündig" bezeichnet.
Zu seinem Vormund sind Johann Trapenhagen und Adolphus
Hollenhagen bestellt worden.
Adolph Tropenhagen war Höcker von Beruf und wird
1626 als einer der 24 Meinheitsherren
im Senat der Stadt Lemgo genannt.
JLSEBEIN RUSCHENBUSCH
Ilsebein
Ruschenbusch ist 1626 ebenfalls noch "unmündig";
auch bei ihr sind zum Vormund Johann Trapenhagen und Adolphus
Hollenhagen bestellt worden.
Während
sich über Jürgen keine weiteren Informationen
finden lassen, gibt es über Jlsebein einen Eintrag
in den Gerichtsakten des Magistrats
von 1635:
"Dietrich Weege oder Wiege klagte gegen Jlsebein
Ruschenbusch wegen Eheversprechens. Jlsebein Ruschenbusch
hat das Eheversprechen nicht gehalten und sich heimlich
in Bielefeld aufgehalten. Sie gibt an, das Eheversprechen
sei ihr abgenötigt worden. Nach längeren Verhandlungen
ergeht das Urteil: Jlsebein Ruschenbusch hat das Eheversprechen
einzuhalten."
|