Ahnenforschung in Preussen & Lippe

 
Strube
 

 

Beckum um 1500

Die erste Generation der Struves erscheint in der Urkunden der Stadt Beckum im Jahr 1458. Es wird "die Struvessche" erwähnt, die ein Haus am Osttor hat und deren Mann bereits gestorben ist.

Ihr folgt Godecke Struve. 1492 als Nachbar eines Darlehensnehmers erwähnt. Im Probstweizenregister zahlt er 1496 Abgabe für seinen Acker. 1498 ist nur noch von seiner Frau die Rede, er ist also bereits gestorben.
Seine Frau Else Koberg erwirbt 1473 mit ihren Kindern Johann und Gertrud das Bürgerrecht in Beckum. 1498 lebt sie als "cum filia".

Über Gertrud ist bekannt, daß sie Peter Dickenberg heiratet.1520 wird sie im Probstweizenregister als Hausfrau des seligen Peter Dickenberg genannt. Er ist also bereits tot. 1496 und 1511 erscheint er noch selber. Der Acker, um den es im Register geht, war vorher auf Godeke Struve registriert. Er wird also Brautschatz oder Erbe gewesen sein. Seine Lage war neben dem Acker von Johannes Struve.

Johannes Struve heiratet 1502 Stine Honnychman, denn in diesem Jahr erwerben sie das Bürgerrecht. Er zahlt 1512 Abgaben für den Acker, für den vorher Godeke registriert war. Im Prostweizenregister steht verzeichnet: "Johan Struve, quondam pater suus". Er ist also ein Sohn des Godeke.
1503 taucht er im Einkunftsregister des Stiftes Beckum auf. Er zahlt zum erstenmal die fällige Rentenzahlung für ein offenbar aufgenommenes Darlehen. Bis 1523 erscheint er selber. Die nachfolgenden Jahre fehlen. Im Jahre 1528 lautet dann die Buchung: "Gherkeman, olim Jo. Struve". Johannes bereits tot.

Seine Frau Stine Honnychman hat wieder geheiratet. Ursprünglich wird sie wohl aus Lippstadt kommen, denn sie hat dort einen Bruder namens Albert Honnychman.
Bereits 1627 wird bei einer Ackerpachtung "Hinrick Gerckeman gen. Struve" erwähnt. Johannes Struve wird, zieht man das Trauerjahr ab, somit 1524 od. 1525 gestorben sein. Doch auch Hinrick Gerckemann scheint nicht mehr lange gelebt zu haben. Bereits 1532 erscheint im Rentenbuch des Einkünfteregisters "Johan Redecker, olim Jo. Strube" als Zahler.
Albert Honnychman schreibt 1630 einen "Toversichtsbrief" an den Beckumer Rat, in dem er das Erbe seiner Schwester Stine begehrt. Er behauptet, der nächste Verwandte zu sein. Damit ist Stine 1630 tot. Vielleicht ist sie 1629 gestorben, als in Beckum die Pest ausbrach. Auch die Tochter von Johannes und Stine muß bereits gestorben sein.

Von dieser Tochter ist der Name nicht urkundlich erwähnt. Wohl aber der Mann, den sie heiratet. Mehrfach wird Hermann Boese gen. Struve erwähnt. Er nimmt den Namen seiner Frau an. In ländlichen Gebieten war dies damals bei Einheirat in einen Hof ein typischer Vorgang. Auch die Kinder bekamen den Namen der Mutter. 1522 taucht Hermann Boese gen. Struve als Bürge für ein für seine Darlehen erstmals auf. Er hat bereits seinen Zunamen. War also schon verheiratet. 1539 wird er im Probstweizenregister bei dem Acker erwähnt, für den 1512 Johann Struve als Nachfolger von Godeke verzeichnet ist. Der Eintrag "Herman Boeze, quondam Johan Struve" deutet klar auf eine verwandtschaftliche Beziehung hin. Er ist Nachfolger von Godeke und Johann. Ein weiterer Beweis für seine Einheirat ist, daß er uns als Nachfolger der "relicta Petri Dickenberges" im Einkünfteregister von 1523 und 1528 begegnet. Auch im Viehschatzungsregister findet sich sein Name. Eine Nachricht ohne Datum verzeichnet für Hermann Struve einen Viehbestand von 2 Kühen, 2 Schweinen und 2 Schafen. 1541 und 1544 wird er wieder erwähnt, diesmal als Hermann Boese, also mit seinem ursprünglichen Namen. Wohl ein Zeichen dafür, daß er nach dem Tode seiner ersten Frau wieder geheiratet hat und sein alter Name auflebt.

Diese Wiederheirat kann der Grund dafür gewesen sein, daß er den Sohn aus erster Ehe in das Kloster des Hochstiftes Hildesheim gibt. Die "cari parentes" für Johann Strube, die ihn als "juvenis" für ein Leben im Kloster vorgesehen haben, waren damit Hermann Boese und seine zweite Frau, nicht die leibliche Mutter.

 

 


 
 


Also hat Gott die Welt geliebt,
dass er seinen
eingeborenen Sohn gab,
auf dass alle,
die an ihn glauben,
nicht verloren werden,
sondern das ewige Leben haben.
Joh. 3,16





Wer mich bekennt
vor den Menschen,
den will ich bekennen
vor meinem himmlichen Vater.
Matth. 10,32





Von guten Mächten
wunderbar geborgen
erwarten wir getrost,
was kommen mag.
Gott ist mit uns am
Abend und am Morgen
und ganz gewiss
an jedem neuen Tag.
Dietrich Bonhoeffer








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