Die
erste Generation der Struves erscheint in der Urkunden
der Stadt Beckum im Jahr 1458. Es wird "die
Struvessche" erwähnt, die ein
Haus am Osttor hat und deren Mann bereits gestorben ist.
Ihr
folgt Godecke Struve.
1492 als Nachbar eines Darlehensnehmers erwähnt.
Im Probstweizenregister zahlt er 1496 Abgabe für
seinen Acker. 1498 ist nur noch von seiner Frau die Rede,
er ist also bereits gestorben.
Seine Frau Else Koberg
erwirbt 1473 mit ihren Kindern Johann und Gertrud das
Bürgerrecht in Beckum. 1498 lebt sie als "cum
filia".
Über
Gertrud ist
bekannt, daß sie Peter Dickenberg
heiratet.1520 wird sie im Probstweizenregister als Hausfrau
des seligen Peter Dickenberg genannt. Er ist also bereits
tot. 1496 und 1511 erscheint er noch selber. Der Acker,
um den es im Register geht, war vorher auf Godeke Struve
registriert. Er wird also Brautschatz oder Erbe gewesen
sein. Seine Lage war neben dem Acker von Johannes Struve.
Johannes
Struve heiratet
1502 Stine Honnychman,
denn in diesem Jahr erwerben sie das Bürgerrecht.
Er zahlt 1512 Abgaben für den Acker, für den
vorher Godeke registriert war. Im Prostweizenregister
steht verzeichnet: "Johan Struve, quondam pater
suus". Er ist also ein Sohn des Godeke.
1503
taucht er im Einkunftsregister des Stiftes Beckum auf.
Er zahlt zum erstenmal die fällige Rentenzahlung
für ein offenbar aufgenommenes Darlehen. Bis 1523
erscheint er selber. Die nachfolgenden Jahre fehlen. Im
Jahre 1528 lautet dann die Buchung: "Gherkeman,
olim Jo. Struve". Johannes bereits tot.
Seine Frau Stine Honnychman hat wieder geheiratet. Ursprünglich
wird sie wohl aus Lippstadt kommen, denn sie hat dort
einen Bruder namens Albert Honnychman.
Bereits 1627 wird bei einer Ackerpachtung "Hinrick
Gerckeman gen. Struve"
erwähnt. Johannes Struve wird, zieht man das Trauerjahr
ab, somit 1524 od. 1525 gestorben sein. Doch auch Hinrick
Gerckemann scheint nicht mehr lange gelebt zu haben. Bereits
1532 erscheint im Rentenbuch des Einkünfteregisters
"Johan Redecker,
olim Jo. Strube" als Zahler.
Albert Honnychman schreibt 1630 einen "Toversichtsbrief"
an den Beckumer Rat, in dem er das Erbe seiner Schwester
Stine begehrt. Er behauptet, der nächste Verwandte
zu sein. Damit ist Stine 1630 tot. Vielleicht ist sie
1629 gestorben, als in Beckum die Pest ausbrach. Auch
die Tochter von Johannes und Stine muß bereits gestorben
sein.
Von
dieser Tochter ist der Name nicht urkundlich erwähnt.
Wohl aber der Mann, den sie heiratet. Mehrfach wird Hermann
Boese gen. Struve
erwähnt. Er nimmt den Namen seiner Frau an. In ländlichen
Gebieten war dies damals bei Einheirat in einen Hof ein
typischer Vorgang. Auch die Kinder bekamen den Namen der
Mutter. 1522 taucht Hermann Boese gen. Struve als Bürge
für ein für seine Darlehen erstmals auf. Er
hat bereits seinen Zunamen. War also schon verheiratet.
1539 wird er im Probstweizenregister bei dem Acker erwähnt,
für den 1512 Johann Struve als Nachfolger von Godeke
verzeichnet ist. Der Eintrag "Herman Boeze, quondam
Johan Struve" deutet klar auf eine verwandtschaftliche
Beziehung hin. Er ist Nachfolger von Godeke und Johann.
Ein weiterer Beweis für seine Einheirat ist, daß
er uns als Nachfolger der "relicta Petri Dickenberges"
im Einkünfteregister von 1523 und 1528 begegnet.
Auch
im Viehschatzungsregister findet sich sein Name. Eine
Nachricht ohne Datum verzeichnet für Hermann Struve
einen Viehbestand von 2 Kühen, 2 Schweinen und 2
Schafen. 1541 und 1544 wird er wieder erwähnt, diesmal
als Hermann Boese, also mit seinem ursprünglichen
Namen. Wohl ein Zeichen dafür, daß er nach
dem Tode seiner ersten Frau wieder geheiratet hat und
sein alter Name auflebt.
Diese
Wiederheirat kann der Grund dafür gewesen sein, daß
er den Sohn aus erster Ehe in das Kloster des Hochstiftes
Hildesheim gibt. Die "cari parentes" für
Johann Strube, die ihn als "juvenis" für
ein Leben im Kloster vorgesehen haben, waren damit Hermann
Boese und seine zweite Frau, nicht die leibliche Mutter.
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