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Generation
No. 8
JOHANN VON CLÜVER
1384
verspricht Johann von Clüver der Stadt Bremen, ihr
keinen Schaden zuzufügen, vorausgesetzt, daß
die Bremer Ottersberg keinen Schaden zufügen - Johann
war also damals schon Pfandherr auf Ottersberg.
1390 ist er als Ritter mit Statius von Mandelsloh und
anderen als Bürge für Cordt von Oumünde
bei der Übergabe einer Hälfte des Schlosses
und der Herrschaft Bederkesa tätig.
1396 bestätigt Johann, durch Statius von Mandelsloh,
446 rheinische Gulden und 81 Bremer Mark von der Stadt
Bremen erhalten zu haben.
Ebenfalls 1396 verkündigt die Stadt Verden, sie habe
dem Ritter Johann Clüver auf Bitten des Erzbischofs
Otto von Bremen und seiner Brüder, der Herzöge
Bernhard und Heinrich von Braunschweig-Lüneburg,
die Fehde angekündigt. Grund dafür ist der Streit
um Schloß Otternberg:
Nach einem tödlichen Reitunfall seines Vorgängers,
des Erzbischofs Alberti, wird Otto als Bischof zu Bremen
gewählt. Er kündigt noch im selben Jahr dem
Johan de Clüver das Lehen zu Ottersberg. Johan weigert
sich, das Lehen abzugeben. Daraufhin belagert Bischof
Otto das Schloß zu Ottersberg. Es ist aber Winter
und die Einnahme erweist sich schwerer als geplant. Es
entstehen dem Bischof sehr große Unkosten und er
muß sich immer mehr verschulden. Es hilft aber alles
nichts, Johan de Clüver hält der Belagerung
stand. Bischof Otto muß unverrichteter Dinge abziehen.
Nun bittet er den Rat der Stadt Bremen um Hilfe.
Dieser entscheidet, daß Johan de Clüver den
Ottersberg verlassen muß, aber vom Bischof mit Geld
für den Verlust zu entschädigen sei.
Er gibt als Schaden 4000 Mark Lübisch durch den Einfall
der Herzöge in seine Güter und weitere 2000
Mark Lübisch durch Brandschatzungen an. Auch seien
ihm im Schloß Ottersberg 3000 Mark Lübisch
und 100 Bremer Mark abgenommen worden, außerdem
mußte er für jeden ausgelösten Gefangenen
1200 Mark Lübisch an die Herzöge zahlen.
1397 überläßt er dem Kloster Zeven seinen
Hof zu Hanstedt (Rhade).
Im selben Jahr schließen der Erzbischof Otto, die
Domkapitel und die Stände der Städte Bremen,
Stade, Buxtehude und Wildeshausen einen gegenseitigen
Rechtsschutz auf die Dauer von 8 Jahren ab. Als einer
von 13 Schiedsrichtern wird Johann ernannt. Er
wird in der Aufzählung gleich hinter den Geistlichen
genannt, was von einer herausragenden Stellung innerhalb
des Bremischen Stiftsadels zeugt.
1398 droht der Probst Nicolaus von Reepsholt auf Befehl
des Papstes mit der Exkommunizierung, wenn Johann nicht
sofort dem Kloster Zeven die spoliierten Güter herausgibt.
1399 erhält er vom Domkapitel und der Stadt Bremen
für 1000 Rhein. Gulden das Schloß Langwedel.
Er verspricht, niemanden Schaden zuzufügen, insbesonders
nicht den vorbeireisenden Kaufleuten.
Dieses Schloß bleibt über viele Generationen
im Besitz der Familie und stellt den Mittelpunkt ihrer
Macht im Bremischen dar. Auch besaßen sie den adligen
Hof in Langwedel und stellten über 200 Jahre den
Gografen im Amt zwischen Langwedel und Bremen.
1408 verhandelt er als erster Schiedrichter der Stadt
Bremen mit dem Erzbischof Johann über die Auslieferung
der Hälfte von Bederkesa. Er muß also dort
immer noch Besitz gehabt haben, wie vor ihm sein Vater.
Johann stirbt am 13.Apr.1408 in Achim und wird dort beerdigt.
Er
heiratete Mette von der Hude, Tochter von Heinrich von
der Hude. Sie wurde um 1350 geboren.
Daß seine Frau eine von der Hude ist, bezeugt die
Grabplatte des 1551 gestorbenen Alverich v. Clüver
in der Kirche zu Achim. Ihr Wappen ist dort verzeichnet.
Seine
Kinder sind:
Gise 1411-1434,
Pfandherr auf Langwedel, tot 1434;
Alverich 1415-64, Pfandherr u. Amtmann auf Langwedel und
Harpstedt, Gogreve oo mit Ilse von Marschalck;
Heinrich 1415-35, Pfandherr auf Harpstedt;
Tochter oo Ulrich von Behr 1415-35, ist 1443 tot;
Tochter, Witwe 1436-38 oo Iwan von Borgh 1404-44;
Tochter oo Albert von Seebeck;
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