Ahnenforschung in Preussen & Lippe

 
Clüver
 

 


Generation No. 8

JOHANN VON CLÜVER

 Burg u. Amtshof Ottersberg1384 verspricht Johann von Clüver der Stadt Bremen, ihr keinen Schaden zuzufügen, vorausgesetzt, daß die Bremer Ottersberg keinen Schaden zufügen - Johann war also damals schon Pfandherr auf Ottersberg.
1390 ist er als Ritter mit Statius von Mandelsloh und anderen als Bürge für Cordt von Oumünde bei der Übergabe einer Hälfte des Schlosses und der Herrschaft Bederkesa tätig.
1396 bestätigt Johann, durch Statius von Mandelsloh, 446 rheinische Gulden und 81 Bremer Mark von der Stadt Bremen erhalten zu haben.
Ebenfalls 1396 verkündigt die Stadt Verden, sie habe dem Ritter Johann Clüver auf Bitten des Erzbischofs Otto von Bremen und seiner Brüder, der Herzöge Bernhard und Heinrich von Braunschweig-Lüneburg, die Fehde angekündigt. Grund dafür ist der Streit um Schloß Otternberg:
Nach einem tödlichen Reitunfall seines Vorgängers, des Erzbischofs Alberti, wird Otto als Bischof zu Bremen gewählt. Er kündigt noch im selben Jahr dem Johan de Clüver das Lehen zu Ottersberg. Johan weigert sich, das Lehen abzugeben. Daraufhin belagert Bischof Otto das Schloß zu Ottersberg. Es ist aber Winter
und die Einnahme erweist sich schwerer als geplant. Es entstehen dem Bischof sehr große Unkosten und er muß sich immer mehr verschulden. Es hilft aber alles nichts, Johan de Clüver hält der Belagerung stand. Bischof Otto muß unverrichteter Dinge abziehen. Nun bittet er den Rat der Stadt Bremen um Hilfe.
Dieser entscheidet, daß Johan de Clüver den Ottersberg verlassen muß, aber vom Bischof mit Geld für den Verlust zu entschädigen sei.
Er gibt als Schaden 4000 Mark Lübisch durch den Einfall der Herzöge in seine Güter und weitere 2000 Mark Lübisch durch Brandschatzungen an. Auch seien ihm im Schloß Ottersberg 3000 Mark Lübisch und 100 Bremer Mark abgenommen worden, außerdem mußte er für jeden ausgelösten Gefangenen 1200 Mark Lübisch an die Herzöge zahlen.
1397 überläßt er dem Kloster Zeven seinen Hof zu Hanstedt (Rhade).
Bremen Im selben Jahr schließen der Erzbischof Otto, die Domkapitel und die Stände der Städte Bremen, Stade, Buxtehude und Wildeshausen einen gegenseitigen Rechtsschutz auf die Dauer von 8 Jahren ab. Als einer von 13 Schiedsrichtern wird Johann ernannt.
Er wird in der Aufzählung gleich hinter den Geistlichen genannt, was von einer herausragenden Stellung innerhalb des Bremischen Stiftsadels zeugt.
1398 droht der Probst Nicolaus von Reepsholt auf Befehl des Papstes mit der Exkommunizierung, wenn Johann nicht sofort dem Kloster Zeven die spoliierten Güter herausgibt.
1399 erhält er vom Domkapitel und der Stadt Bremen für 1000 Rhein. Gulden das Schloß Langwedel. Er verspricht, niemanden Schaden zuzufügen, insbesonders nicht den vorbeireisenden Kaufleuten.
Dieses Schloß bleibt über viele Generationen im Besitz der Familie und stellt den Mittelpunkt ihrer Macht im Bremischen dar. Auch besaßen sie den adligen Hof in Langwedel und stellten über 200 Jahre den Gografen im Amt zwischen Langwedel und Bremen.
1408 verhandelt er als erster Schiedrichter der Stadt Bremen mit dem Erzbischof Johann über die Auslieferung der Hälfte von Bederkesa. Er muß also dort immer noch Besitz gehabt haben, wie vor ihm sein Vater.
Johann stirbt am 13.Apr.1408 in Achim und wird dort beerdigt.

Grabplatte von Alverich v. ClüverEr heiratete Mette von der Hude, Tochter von Heinrich von der Hude. Sie wurde um 1350 geboren.
Daß seine Frau eine von der Hude ist, bezeugt die Grabplatte des 1551 gestorbenen Alverich v. Clüver in der Kirche zu Achim. Ihr Wappen ist dort verzeichnet.

Seine Kinder sind:
Gise 1411-1434, Pfandherr auf Langwedel, tot 1434;
Alverich 1415-64, Pfandherr u. Amtmann auf Langwedel und Harpstedt, Gogreve oo mit Ilse von Marschalck;
Heinrich 1415-35, Pfandherr auf Harpstedt;
Tochter oo Ulrich von Behr 1415-35, ist 1443 tot;
Tochter, Witwe 1436-38 oo Iwan von Borgh 1404-44;
Tochter oo Albert von Seebeck;



 
 


Also hat Gott die Welt geliebt,
dass er seinen
eingeborenen Sohn gab,
auf dass alle,
die an ihn glauben,
nicht verloren werden,
sondern das ewige Leben haben.
Joh. 3,16





Wer mich bekennt
vor den Menschen,
den will ich bekennen
vor meinem himmlichen Vater.
Matth. 10,32





Von guten Mächten
wunderbar geborgen
erwarten wir getrost,
was kommen mag.
Gott ist mit uns am
Abend und am Morgen
und ganz gewiss
an jedem neuen Tag.
Dietrich Bonhoeffer








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