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Die
Familie v. Behr
Eins
der ältesten, lüneburgischen Adelsgeschlechter,
welches urkundlich schon 1197 mit Eberhardt Bere (Behr),
1224 etc. vorkommt. Dasselbe kam zeitig nach Pommern,
wie Rügensche Urkunden von 1228, Caminsche von 1237
und Pommersche von 1243 ergeben und zählte in Meklenburg
schon zu den Familien, welche 1523 die Union der meklenburg.
Ritterschaft unterzeichneten.
Die
Familie Behr erlangte 1407 im Verdenschen das Erbmarschall-
und Erbkämmereramt und im Lüneburgischen 1624
das Erbschenken- und Erbküchenmeisteramt. Sie erwarb
im Laufe der Zeit bedeutenden Grundbesitz, namentlich
in der Nähe der Aller und Leinemündungen im
Lüneburgischen, Calenbergischen, Hoyaschen, Verdenschen
und Bremenschen, mehrere Sprossen des Geschlechts Behr
waren Domherren zu Minden und unter den Gütern des
Geschlechts fanden sich mehrere Mindensche Lehne. Die
in Hannover blühenden Linien Behr gehören zu
dem ritterschaftlichen Adel der Lüneburgischen, Bremenschen
und Hoyaischen Landschaft und sind mit Klein-Häuslingen,
Rethem, Stellichte, Münchhoff etc. angesessen.Zahlreiche
Glieder des Geschlechts Behr sind im kurbraunschw.-lüneburg.
und hannov. Hof-, Staats- und Kriegsdiensten zu hohen
Ehrenstellen gelangt.
Der
im 15. Jahrh. nach Kurland gekommene Zweig des Geschlechts
Behr hat sich weit ausgebreitet, grossen Güterbesitz
erworben und hohes Ansehen erlangt. Derselbe führt
auf Grund eines kaiserl. Diploms vom 4. Dec. 1703 den
reichsfreiherrlichen Titel und blühte in sieben Häusern,
dem Hause zu Poopen, zu Schloss-Edwalen, zu Stricken,
zu Peperwahlen, zu Virginalen, zu Sutten, und zu Windau.
Der
Stammbaum dieses Hauptstammes Behr beginnt mit Hugold
Bere / Behr (+ 1162), Großvogt von Hermannsburg
und Hermann Bere / Behr (+ 1167), Bischof von Verden.
Zu den Nachkommen von Hugold gehörten die Gebrüder
Ulrich und Werner Behr, welche, als im braunschw.-lüneburg.
Erbfolgekriege Kaiser Karl IV. 1371 über den Herzog
Magnus mit der Kette die Reichsacht aussprach, als treue
Anhänger ihres Landesherrn, ein gleiches Loos traf.
Sie steckten damals ihre eigene Burg Twischensee (an der
Aller, wo jetzt Rethem steht) in Brand und überliessen
sie dann dem mächtigen Feinde. Ulrich Behr (+ um
1443) hatte zwei Söhne, Heinrich und Johann, von
welchen Ersterer, verm. mit einer v. Wettberg, der Stammvater
der s. g. älteren Linie in Deutschland und Kurland,
Letzterer, verm. mit einer v. Horn, Stammvater der s.
g. jüngeren Linie in Deutschland wurde.
Ein
Enkel des genannten Heinrich, Dietrich v. Behr, verm.
mit Anna v. Münchhausen, legte den ersten Grund zu
der grossen Ausbreitung seine Geschlechts in Kurland,
da derselbe, wegen Streitigkeiten mit dem Erzbischof Christopher
zu Bremen, sich 1551 zu seinem Schwager, Johann v. Münchhausen,
Bischof von Kurland, begab, welcher Letztere ihn zum Stiftsvoigt
zu Arensburg und seinen ältesten Sohn, Ulrich, zum
Coadjutor des Stifts Kurland ernannte. Als Johann v. Münchhausen
seine säkularisierten Bisthümer 1559 an König
Friedrich II. von Dänemark für dessen Bruder
verkaufte, wurde Dietrich v. B. in denselben königl.
Statthalter, Ulrich v. Behr aber, welcher sich, als Coadjutor
des Bischofs Johann, der Abtretung des Stifts Kurland
an Magnus Herzog zu Holstein
widersetzte, verglich sich später mit demselben dahin,
dass ihm das Schloss Edwahlen nebst dem Hofe Schleck in
Kurland erb- und eigenthümlich überlassen wurden.
Da Ulrich keine Nachkommen hatte, so trat derselbe schon
1562 dem jüngeren Bruder, Johann, verm. mit Margarethe
v. Grothus, die kurländischen Güter ab und der
genannte Johann ist durch seine vier Söhne der nächste
gemeinschaftliche Stammvater der gesammten späteren
Sprossen des Stammes.
Er
schloß den Familienvertrages vom 25. Nov. 1608 ab,
in dem Werner und Friedrich die Güter in Kurland,
Dietrich und Johann aber die Güter im Lüneburgischen
erhielten. Nachdem Friedrich ohne Nachkommen gestorben,
beerbte Werner den selben und setzte seinen Stamm, der
nun alle Güter in Kurland besass, durch zahlreiche
Sprossen fort. Johann aber erhielt, da auch Dietrich kinderlos
starb, die Besitzungen des Letzteren und wurde alleiniger
Herr der Güter Stellichte, Häuslingen und der
Burglehnen zu Rethem und Hoya.
[Quelle: Kneschke, Deutsches Adelslexikon, 1859]
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