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Generation No. 12
ULRICH VON BEHR
Ulrich
war Herr auf Stellichte, Hoya und Häuslingen.
1491 leiht er für sich und seine Brüder Geld
von der Kirche in Visselhövede.
1493 erteilt ihm die Äbtissin zu Wunstorf, Walburgis
Gräfin von Spiegelberg, einen Lehnsbrief über
die Güter zu Brase. Im gleichen Jahr erhält
er auch eine neue Belehnung über das Schloß
Stellichte samt Zubehör.
1496 erwirbt er von den Gebrüdern Otto und Herbordt
von Ahlden zwei Meierhöfe zu Campen und 1500 nochmal
einen Hof zu Fulle.
Ebenso wie sein Vater, waren auch er und seine Brüder
bemüht, fremde Gutsherren aus dem Dorf Stellichte
zu entfernen. Unter den fremden Gutsherren waren hauptsächlich
die von Schlepegrell, welche von Alters her dort Besitzungen
hatten. So kauften die Gebrüder Ulrich, Wilken, Werner
und Paul Behr von Geverd Schlepegrell 1499 deren Anteile
an den Gütern in Stellichte ab, die dieser 1490 von
seinem Vetter Johann und seinem Bruder Otto erworben hatte.
1501 schlichtete der Herzog Heinrich von Braunschweig
einen Streit um eine Wiese bei Rethem an der Aller, das
Schlut genannt, zwischen den Gebrüdern Behr und Jürgen
von Bülow zugunsten derer von Behr.
1505 tauschten Ulrich und Werner den halben Zehnten zu
Stellichte von Gerhard von Ahlden gegen ihren Hof zu Böhme
ein.
1508 kauft Ulrich einen Hof zu Harling für 75 Rfl.
und erhält die Belehnung darüber vom Herzog
Heinrich dem Jüngeren. Der Herzog nennt ihn in der
Urkunde seinen Vogt zu Celle. Hieraus ergibt sich, das
er Großvogt zu Celle gewesen ist, eine Würde,
die in der Folge auch seinen Nachkommen zuteil wurde.
Im Jahr 1509 wird er vom Herzog sogar zum seinem Rat befördert.
1511 erhält er die Belehnung über ein Viertel
des Holze bei Soltau.
1512 verkauft ihm Curt von Mandelsloh den Zehnten zu Oerpke
für 150 Rfl.; in dieser Urkunde wird Ulrich als Drost
zu Hoya bezeichnet.
1513 erwarb er für 221 Gfl. von Orthgieß von
Wechelde ein Burglehen zu Hoya.
1514 fügt er den halben Zehnten zu Kolle für
200 RGfl. von den Gebrüdern Johann und Geverd Klenke
und 1515 von Johann Clüver dessen Höfe zu Hassel,
zu Wechelde und zu Dedendorf seinem Besitz hinzu.
1515 wurde er Landdrost von Hoya. Dieses Drostenamt war
kein Erbamt, sondern wurde vom Landesherrn nach Gutdünken
vergeben. Es bestand in der Oberaufsicht über alle
Beamten und über jedwede Obrigkeit im Lande. Der
Inhaber dieses Amtes war Vorsitzender in allen Land-,
Hof- und Holzgerichten. Es blieb Adeligen vorbehalten
als besonderes Privileg dieses Standes.
Nach Anzeige des Copialbuchs in Stellichte erwarb Ulrich
1519 den Zehnten zu Wietze von Geverd Klenke, Cordes Sohn,
für 300 Rfl..
1521 wohnt er neben anderen vom Adel des Stifts Verden
dem Holzgrefen- und Erberengerichte zu Dörverden
bei.
Nach diesem Jahr ist er in keiner Urkunde mehr verzeichnet
und 1526 erfolgt eine neue Belehnung durch die Herzöge
Otto und Ernst dem Bekenner zugunsten seines Sohnes Diedrich.
In dieser Zeit wird er gestorben sein. Die Familiennachrichten
geben als Jahr 1525 an. Er hinterlies eine Schuldenlast
von 4000 Goldgulden.
Mit
seiner Frau, einer Geborenen von Ahlden, hatte er zwei
Söhne:
Dietrich von
Behr
Heinrich von
Behr
WILKEN VON BEHR
Er
wird lediglich 1499 in zwei Urkunden erwähnt, sonst
wissen wir von ihm nichts.
WERNER
VON BEHR
Werner
wird von 1499 bis 1533 in Urkunden erwähnt.
1521 wohnt er dem Holz- und Erberengerichte zu Dörverden
bei.
1533 erhält er die Belehnung über Stellichte
vom Herzog Ernst.
1555 soll er laut Familiennachricht ohne männliche
Erben gestorben sein.
PAUL VON BEHR
Paul
von Behr studierte Rechtswissenschaften und promovierte
zum Doktor juris. Er war Domherr zu Bremen und Offizieller
des Erzbischofs. Urkundlich erscheint er ab 1499.
1519 erteilt der als Gesandter des Erzbischofs von Bremen
dem Grafen Johann von Oldenburg die Erlaubnis,
die seit 200 Jahren wüst gelegene Kirche zu Strukhausen
wieder aufzubauen.
1523 nahm er Wildeshausen wieder für das Stift Bremen
in Besitz, das vorher an Wilhelm von dem Bussche verpfändet
war.
1540 schlichtete er als Kantor am Dom zu Bremen einen
Streit zwischen dem Kloster Osterholz auf der einen Seite
und Segeband von der Hude und Ulrich von Clüver auf
der anderen. Es ging um ein Stück Land, welches Eichhorst
genannt wurde.
Er stirbt am 19.10.1556 und wird in der Domkirche zu Bremen
begraben. Seine Grabinschrift lautet: "Anno 1556
die 19. Octobr. obiit Reverendus ac Clarissimus Vir, Dominus
Paulus Baere, Doctor, Senior et Cantor Ecclesiae Bremensis."
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